FAQ/Kosten

Ihre Fragen.
Meine Antworten.

Antworten auf die häufigsten Fragen, die sich Menschen stellen, die über ein Coaching oder eine Therapie bei mir nachdenken, finden Sie untenstehend.


Sehr gerne stehe ich Ihnen für weitere Auskünfte telefonisch unter 0211/15 888 410, per Videocall oder E-Mail zur Verfügung.

  • Wie und wann erhalte ich einen Termin?

    Bitte nutzen Sie für die Anfrage nach einem Termin mein Kontaktformular oder rufen Sie mich an unter der Telefonnummer 0211/15 888 410 und lassen Sie mich wissen, wie und zu welchen Zeiten Sie am besten zu erreichen sind.


    Je nach Ihrer Verfügbarkeit melde ich mich i.d.R. am gleichen oder am Folgetag bei Ihnen zurück.


    Erstgespräch


    Sie erhalten dann einen zeitnahen Termin für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch, sofern Sie nicht gleich eine Coaching- oder Therapiesitzung buchen möchten.


    Das Erstgespräch kann persönlich in meinen Räumen, telefonisch oder per Videochat stattfinden. Es dauert bis zu 45 Minuten und dient dem gegenseitigen Kennenlernen.


    Coaching oder Therapie


    Einen ersten Termin für eine Coachings- oder Therapiesitzung kann ich Ihnen in der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen anbieten.


  • Wie laufen die Sitzungen ab und wie viele sind nötig?

    Die von mir eingesetzten Verfahren sind darauf ausgerichtet, relativ rasch mindestens konkrete Lösungsansätze zu vermitteln – insbesondere die Lösungsfokussierte Kurzzeitberatung kann bereits nach wenigen Sitzungen nachhaltige Erfolge erzielen. 


    Die Anzahl der Termine richtet sich dabei jeweils nach Ihrer individuellen Situation. Sie entscheiden, wie lange Sie meine Unterstützung in Anspruch nehmen.


    Genauso verhält es sich mit der Dauer der Therapiesitzungen. Diese dauern in der Regel 60 bis 90 Minuten, im späteren Verlauf können auch 45 Minuten ausreichend sein.


    Sie gehen bei uns keine Verpflichtung für eine Mindestanzahl an Sitzungen ein, sondern entscheiden nach jeder Sitzung, ob Sie weitere in Anspruch nehmen möchten.


  • Können die Sitzungen auch online stattfinden?

    Das Erstgespräch und die Eingangssitzung dienen unter anderem dazu, eine vertrauensvolle Beziehung aufzubauen. Daher sollten diese Termine in Präsenz stattfinden, denn schließlich sollen Sie Gelegenheit dazu bekommen, zu erleben, wie Sie sich mit mir fühlen, um besser entscheiden können, ob Sie sich auf eine Zusammenarbeit mit mir einlassen wollen.


    Abhängig von der gemeinsam mit Ihnen erarbeiteten Planung des Inhaltes und des Verlaufs der Beratung oder Therapie können Folgesitzungen auch online stattfinden.

  • Welche Kosten entstehen für mich?

    Ihre Kontaktaufnahme 

    zu mir per Telefon oder E-Mail ist selbstverständlich kostenfrei und unverbindlich.


    Ein Erstgespräch

    zum Kennenlernen (persönlich, telefonisch oder per Videochat) mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten ist ebenfalls kostenfrei und unverbindlich.


    Die Sitzungen werden entsprechend ihrer Dauer berechnet. Sie dauern i.d.R. 60 Minuten. Im weiteren Verlauf der Zusammenarbeit können auch Sitzungen von 45 Minuten Dauer sinnvoll sein.


    45 Minuten: 75,00 €

    60 Minuten: 90,00 €


    Die Regelungen der Zusammenarbeit werden in einem Beratungs- oder Behandlungsvertrag zur beiderseitigen Sicherheit verbindlich vereinbart (siehe Downloads).


    Bei Coaching/Beratung gilt:


    Ein Coaching bzw. eine Beratung gilt - anders als eine Therapie - als gewerbliche Leistung, daher bin ich dazu verpflichtet, zusätzlich zu dem o.a. Honorar 19 % Mehrwertsteuer zu berechnen. 


    Die Kosten für ein Coaching respektive eine Beratung können Sie ggf. als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen, wenn diese Ihren beruflichen Kontext betrifft, also berufsbegleitend stattfindet.*


    Bei einer Therapie gilt.


    Klient*innen und Patient*innen von Heilpraktiker*innen (Psychotherapie) sind Selbstzahler. 


    Sie erhalten eine ordnungsgemäße Rechnung, die sie selbst zu bezahlen haben.


    Bei der Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz gilt:


    Für etwaige Erstattungen durch Krankenkassen oder Zusatzversicherungen sind die Patient*innen selbst verantwortlich. Weitere Informationen dazu erhalten Sie in den Antworten auf die untenstehenden Fragen.


    Die Voraussetzung für eine Erstattung der Kosten durch Ihre Kranken- oder Zusatzversicherung ist, dass eine Diagnose gestellt wurde und diese auf den Rechnungen angegeben wird.  Zudem müssen die Therapiemaßnahmen auf den Rechnungen aufgeführt werden. 


    Wenn Sie die Kosten für eine Therapie nicht bei Ihrer Versicherung geltend machen können oder möchten (z.B. damit Ihre Versicherung die Diagnose nicht erfährt), können Sie diese i.d.R. als außergewöhnliche Belastungen (Aufwendungen für Gesundheit / Gesunderhaltung) in Ihrer Steuererklärung geltend machen.* 



    *Die Angaben zu den Möglichkeiten, meine Rechnungen im Rahmen Ihrer Steuerklärung geltend zu machen, sind lediglich Anregungen und erfolgen ohne Gewähr. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich ggfs. bei Ihrem Finanzamt oder Ihrer/m Steuerberater*in.


  • Welche Qualifikation haben Sie?

    Als Heilpraktiker (Psychotherapie) verfüge ich über eine amtlich beurkundete Heilzulassung auf dem Gebiet der Psychotherapie. Das unterscheidet Heilpraktiker (Psychotherapie) beispielsweise von reinen Coaches, denn die Bezeichnung „Coach“ ist nicht gesetzlich geschützt. Jede(r) darf sich als Coach bezeichnen.


    Die Qualifikation der Heilpraktiker (Psychotherapie) wird von den zuständigen Gesundheitsämtern schriftlich und mündlich überprüft. Vorausgesetzt wird ein breites und detailliertes Wissen über psychische Störungen und Erkrankungen. Basis der Überprüfungen ist das von der Weltgesundheitsorganisation WHO herausgegebene und von den deutschen Krankenkassen genutzte Klassifikationssystem ICD (International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems). Heilpraktiker (Psychotherapie) werden folglich nach wissenschaftlich anerkannten Standards überprüft.


    Den Überprüfungen bei den Gesundheitsämtern geht in der Regel eine mehrjährige Ausbildung voraus. Ich absolvierte diese bei dem renommierten Institut Ehlert.


    Das Gesundheitsamt Düsseldorf erwartet zudem den Nachweis einer Ausbildung in mindestens einem anerkannten Therapieverfahren. Ich habe zwei solcher Verfahren erlernt: Die lösungsfokussierte Kurzzeitberatung und die Akzeptanz- und Commitment-Therapie, letztere am IneKO Institut an der Universität zu Köln. 


    Weitere Informationen zu den Therapieverfahren erhalten Sie unter dem Menüpunkt "Methoden".


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